Elektroschrottverordnung
Elektrogeräte wie z. B. Ladegeräte, Netzteile oder ähnliche Elektroartikel dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen – ebenso wie Großgeräte (z. B. Kühlschränke oder Waschmaschinen) – bei den dafür vorgesehenen Sammelstellen der Kommunen abgegeben werden. Die Annahme erfolgt dort kostenlos.
